AVB (Allgemeinen Verkaufsbedingungen)


Allgemeine Verkaufsbedingungen HOROTEC SA – Ausgabe 2017

Gültigkeitsbereich

Die vorliegenden Verkaufsbedingungen HOROTEC SA sind fester Bestandteil eines jeden Kaufvertrags zwischen HOROTEC SA und seinem Kunden. Soweit in einer besonderen schriftlich vereinbarten Ausnahmeregelung, nicht anderes bestimmt, werden bei der Vertragserfüllung alle nachfolgenden Bestimmungen angewandt, sowie bei Rechtsstreitigkeiten Bezug genommen. Um am Vertrag teilzunehmen, muss jede abweichende Bestimmung, die auf der Bestellung des Kunden aufgeführt ist, ausdrücklich durch unsere Auftragsbestätigung bestätigt werden.

Angebote

Auf der Grundlage seines Vertriebsnetzwerks je nach Land, hat HOROTEC SA die Möglichkeit jede Kundenanfrage an seine Vertriebspartner weiterzuleiten, die den Verkauf übernehmen werden.

Wir behalten uns das Recht vor, marktübliche Referenzen anzufordern. Der Verkauf gilt erst nach Prüfung dieser genannten Referenzen. Ohne die Vorlage von Positivreferenzen, erfolgt die Lieferung erst nach Vorauszahlung, gegen Nachnahme oder sie wird storniert.

Die von HOROTEC SA herausgegebenen Angebote sind unverbindlich und gelten nur bezogen auf den Preis und die Gültigkeitsdauer, ob es sich nun um Serienanfertigungen, Dienstleistungen oder um Sonderanfertigungen handelt. Für alle übrigen vertraglichen Aspekte, stellt die Auftragsbestätigung einen Beweis dar.

Der Inhalt von Werbebroschüren und Katalogen sowie die Angaben in der technischen Dokumentation und Versprechungen bestimmter Produkteigenschaften besitzen ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung keinen vertraglichen Wert. Die Verfügbarkeit der Ware bleibt dem Hersteller vorbehalten. Die Montageanleitung und die Gebrauchsanweisung sind nur dann Bestandteil der Lieferung, wenn diese vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden.

Für Spezialwerkzeuge, die in einer Sonderanfertigung hergestellt werden, übernimmt der Käufer jegliche Verantwortung bezogen auf die Richtigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Angaben (Zeichnungen, Abmessungen usw.). Um Fehler und Folgekosten zu vermeiden, müssen diese Angaben stets schriftlich erfolgen. Spezialwerkzeuge werden weder zurückgenommen noch umgetauscht.

Wir behalten uns das Recht vor, ohne Vorankündigung Eigenschaften und Referenzen unserer Produkte und Materialien zu ändern. Ebenso steht es in unserer Befugnis einen Artikel ohne Vorankündigung aus dem Sortiment herauszunehmen – dies kann im Fall höherer Gewalt geschehen oder auch nicht, ohne dass der Käufer ein Recht auf Entschädigung erheben kann.

Geistiges Eigentum
Zeichnungen, Skizzen, Notizen usw., die von HOROTEC SA herausgegeben wurden, bleiben das geistige Eigentum der Firma und dürfen in keinem Falle ohne ausdrückliche Genehmigung vervielfältigt oder übertragen werden. Bezüglich der von HOROTEC SA entwickelten Produktausstattung auf der Grundlage eines mit dem Kunden vereinbarten Lastenheftes, bleiben die den Angeboten begleiteten Zeichnungen, Beschreibungen und Muster das Eigentum der Firma HOROTEC SA, und dies bis zur vollständigen Bezahlung der vom Kunden bestellten Ausstattung. Der Kunde verpflichtet sich diese an den Angebotsaussteller zurückzugeben, wenn er darauf verzichtet, eine Bestellung der angebotenen Produktausstattung aufzugeben.

4. Kaufpreise
Die Kaufpreise werden in der Auftragsbestätigung berechnet, welche die Kundenbestellung bestätigt. Die Kaufpreise verstehen sich netto ab Werk und in Schweizer Franken. Alle weiteren Nebenkosten wie Steuern, Abgaben, Zoll, Transportkosten, Versicherung und Legitimation usw. stehen zu Lasten des Kunden.

HOROTEC SA behält sich das Recht vor, jederzeit Preisänderungen vorzunehmen und diese Änderung in geeigneter Weise vor in Kraft treten bekannt zu geben. Aufträge, die nach einer Preisänderung eingehen, werden mit dem neuen Preis bestätigt und geliefert. Im Falle einer langen Beschaffungszeit ist es jedoch möglich, dass der Preis unabhängig von dem in der Auftragsbestätigung genannten Preis neu angepasst werden muss. Der Kunde wird in diesem Falle vor Lieferung über den Sachverhalt informiert werden.

5. Lieferzeiten
Die in den Angeboten angegebenen Fristen sind unverbindlich und gelten ab Erhalt der Kundenbestellung. Folgt die Bestellung des Kunden nicht sofort auf das Angebot, behält sich HOROTEC SA das Recht vor, über Lagerbestände zu verfügen und folglich die im Angebot angegebene Lieferzeit zu ändern. Teillieferungen sind zulässig. Die in den Auftragsbestätigungen angegebenen Fristen werden in größtmöglichem Umfang eingehalten unter Vorbehalt von Mängeln in der Lieferkette oder vorbehaltlich höherer Gewalt. Ihre Nichteinhaltung aus nachvollziehbaren Gründen, gibt jedoch weder einen Anlass zu jeglicher Art der Entschädigung, noch ein Grund, um die Bestellung zu stornieren.

6. Bestellung

Der Mindestwert der Ware beträgt CHF 1000.– für Händler und CHF 20.– für alle anderen (Versandkosten, Verpackung und Mehrwertsteuer nicht inbegriffen).

Außer bei einer sofortigen Lieferung, werden die Kundenaufträge durch Auftragsbestätigungen bestätigt, welche die Menge und die Kaufpreise der bestellten Artikel sowie die bekannten Lieferzeiten und die vereinbarten Zahlungsbedingungen angeben.
Es obliegt dem Kunden, innerhalb von 24 Stunden jeglichen Fehler oder Uneinigkeiten in Bezug auf den Inhalt der Auftragsbestätigung mitzuteilen. Nach dieser Frist gilt die Auftragsbestätigung als angenommen und ihre Bedingungen gelten für das Angebot und die Bestellung.

Im Falle einer Uneinigkeit, welche nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgewickelt werden kann, besitzt HOROTEC SA das Recht die Bestellung ganz oder teilweise zu stornieren.

7. Stornierung von Aufträgen
Im Falle der Stornierung einer Bestellung, welche nach der 24 Stunden Frist nach Mitteilung der Auftragsbestätigung erfolgt, behält sich HOROTEC SA das Recht vor, als Entschädigung folgende Beträge in Rechnung zu stellen:

a) 5% des Auftragswertes als Verwaltungskosten, aber mindestens 100.-
b) Im Falle einer Sonderanfertigung, die bereits entstanden Kosten für die Ausführung des Auftrags.

8. Versand und Versicherung

Grundsätzlich wird der Transport von HOROTEC SA in Zusammenarbeit mit dem Logistikpartner seiner Wahl organisiert. In diesem Fall regelt HOROTEC SA die Rechnungen für Transport, Verpackung und Transportversicherungen und überträgt die Kosten nach dem gültigen Tarif auf den Kunden. Wünscht der Kunde, seinen eigenen Spediteur einzuschalten, organisiert der Kunde die Abholung der Ware in Abstimmung mit HOROTEC SA und kümmert sich um die Verwaltungsformalitäten sowie um die Bezahlung der Kosten direkt mit seinem Logistikpartner. Der Transport der Ware erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Jegliche Gefahr geht in dem Moment auf den Kunden über, sobald die Ware die Räumlichkeiten von HOROTEC SA verlässt oder dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. Die Entladung der Ware erfolgt in jedem Falle unter der Verantwortung des Empfängers. Letzterer ist für die Einhaltung der Sicherheitsbedingungen sowie aller sonstigen gesetzlichen Bestimmungen am Bestimmungsort verantwortlich.

9. Zahlungsfristen
Die Zahlung der gelieferten Ware ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Diskont fällig.

Im Falle einer Produktausstattung von einem höheren Wert oder einer Sonderanfertigung, die nach einem besonderen Lastenheft gefertigt werden soll, behält sich HOROTEC SA das Recht vor, vor dem Beginn der Ausführung des Vertrages, eine Anzahlung von mindestens 50% zu verlangen. In diesem Falle beginnt die Lieferfrist mit Erhalt der Anzahlung.
HOROTEC SA behält sich ebenso das Recht vor, eine vollständige Zahlung im Voraus anzufordern oder die Eröffnung eines unwiderruflichen Akkreditivs bei einer Schweizer Bank zu verlangen. Wurde ein Recht auf Diskont für die Vorauszahlung oder nach Erhalt der Ware vereinbart, wird dieses Recht ausgesetzt, wenn und solange vorherige Rechnungen unbezahlt bleiben.
Jeder Zahlungsverzug führt zur Verhängung von Verspätungsbußgeldern, deren Höhe jedoch nicht weniger als 5% pro Jahr betragen darf. Darüber hinaus führt jede Zahlungsverzögerung eines Fälligkeitsdatums zum Widerruf der vertraglichen Zahlungsbedingungen, wobei der geschuldete Gesamtbetrag sofort fällig wird. Ebenso ist HOROTEC SA im Falle einer Verschlechterung der finanziellen oder wirtschaftlichen Lage des Kunden befugt, die sofortige Bezahlung aller fälligen Rechnungen einschließlich aller noch nicht fälligen Rechnungen zu fordern und die Lieferung zu verweigern, solange der geschuldete Gesamtbetrag nicht bezahlt wurde. Ferner ist HOROTEC SA befugt im Falle eines Zahlungsverzugs unbeschadet der Ausübung der zustehenden weiteren Rechte, Schadensersatz wegen Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden zu verlangen.

10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und der dafür zugehörigen Rechnungen Eigentum der HOROTEC SA. Der Kunde garantiert der HOROTEC SA ausdrücklich, alles dafür zu tun (z. B. Eintragung ins amtliche Register), damit der Eigentumsvorbehalt gültig und garantiert ist. Die Zahlungen per Wechsel werden erst bei Einlösung und bei Gutschreibung auf das Konto von HOROTEC SA bis hin zur vollständigen Bezahlung als abgeschlossen betrachtet. Der Vertriebspartner ist im Rahmen einer normalen betrieblichen Verwendung dazu berechtigt, die gelieferte Ware weiterzuverkaufen. Jedoch kann er die Güter weder verpfänden noch als Sicherungsübereignung übertragen. Die Zulassung des Weiterverkaufs wird im Falle einer Zahlungseinstellung automatisch entzogen. Die Rechte des Kunden, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware umzuwandeln, zu übertragen und zu veräußern erlöschen:

- bei Nichtzahlung jeglicher Art.

– im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines gerichtlichen Liquidationsverfahren bezogen auf den Kunden.

– oder im Falle der Eröffnung von Verhandlungen im Hinblick auf ein Moratorium für die Tilgung der Schulden und vor der Genehmigung eines Tilgungsplans zum Abbau der Verbindlichkeiten.

In diesen Fällen hat HOROTEC das Recht, die Ware zurückzunehmen. Die Transportkosten und weitere durch die Rücknahme entstandene Kosten (Abnutzung, Wiedernutzbarmachung, Neuverpackung usw.) trägt der Kunde. Darüber hinaus verzichtet der Kunde auf die Übertragung der Eigentumsrechte bezogen auf die Ware, die an ihn verkauft wurde, oder darauf die entstandenen Forderungen, ohne die ausdrückliche und vorheriger Zustimmung von HOROTEC SA zu übertragen. Im Falle der Weiterveräußerung überträgt der Kunde HOROTEC SA unwiderruflich alle Forderungen, die sich aus der Weiterveräußerung an den Drittkäufer ergeben.

Der Kunde ist verpflichtet, HOROTEC SA spontan und unverzüglich jegliche Information zur Verfügung zu stellen, damit HOROTEC SA im Falle einer Verletzung der unter Vorbehalt verkauften Ware seine Rechte geltend machen und seine Interessen wahrnehmen kann. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist der Auftraggeber verpflichtet, HOROTEC SA unverzüglich zu benachrichtigen.

11. Reklamationen
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Lieferung unverzüglich bei der Ankunft am Bestimmungsort zu überprüfen und dem Spediteur umgehend Beschädigungen an der Verpackung mittzuteilen, die auf einen Zwischenfall während des Transports hindeuten und der Kunde verpflichtet sich HOROTEC SA ohne weiteren Verzug in schriftlicher Form zu benachrichtigen. Reklamationen über die Anzahl, die Genauigkeit oder die Herstellungsart der Artikel müssen HOROTEC SA in schriftlicher Form innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Sendung eingereicht werden.

12. Rückgabe der Ware

Ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung der HOROTEC SA kann keine Rücksendung erfolgen, da dem Kunden eine Rückgabenummer mitgeteilt wird, welche auf der Rücksendung angebracht werden muss. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen führt zur kategorischen Ablehnung der Sendung.

Die Rücknahme der Ware im Falle eines Lieferfehlers erfolgt innerhalb eines Monats nach Lieferung und nach folgenden Bedingungen, sofern die Ware im Originalzustand ist und in ihrer Originalverpackung zurückgeliefert wird sowie die Gebrauchsanweisung enthält:
- Im Falle eines Lieferfehlers infolge der HOROTEC SA, wird die Ware auf Kosten der HOROTEC SA zurückgenommen, inklusive Rücktransport; die Gutschrift deckt 100% den Rechnungswert der Ware.

- Im Falle eines Lieferfehlers durch den Kunden wird die Ware nach dem System „Porto bezahlt“ zurückgenommen und dies zu 80 % des Rechnungswertes, der Rest wird für Verwaltungsaufwendungen berechnet. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, vor der Bestellung sicherzustellen, dass die Eigenschaften der Produktausstattung, die er zu bestellen beabsichtigt, seinem Bedarf entsprechen.

- Zusätzliche Arbeitsaufwendungen wie Reparaturen, Ersatz von Teilen oder Verpackungen werden von der Gutschrift abgezogen oder zusätzlich in Rechnung gestellt.

HOROTEC SA ist unter keinen Umständen dazu verpflichtet, Ware zurückzunehmen, welche 30 Tage zuvor geliefert wurden. Wurde die Rücknahme trotzdem vereinbart, erfolgt diese mit einem Abzug von 50% des Rechnungsbetrages. Jegliche Rücknahme von Sonderanfertigungen, die auf Anfrage erstellt wurden oder nach einem Lastenheft ist ausgeschlossen.

14. Garantie
HOROTEC SA verpflichtet sich, jegliche Mängel, die durch einen Herstellungsfehler entstanden sind im Rahmen der nachfolgend aufgeführten Bestimmungen zu beheben. Die normale Garantie erstreckt sich auf einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Verkaufsdatum. Für Waren, die wir nicht selbst produziert haben, gelten die Garantiebedingungen des Herstellers.

Die Uhrwerke werden ohne jegliche Garantie geliefert, unabhängig von der Art oder der Marke. Es wird keine Reklamation berücksichtigt.

In begründeten Garantie-Fällen gewährleistet HOROTEC SA nach seiner Wahl eine der folgenden Leistungen:

- kostenlose Wiedernutzbarmachung durch HOROTEC SA, oder

- kostenloser Ersatz oder

- Gutschrift für das Produkt, das der Reklamation unterliegt

Jede weitere Leistung oder Entschädigung im Rahmen der Garantie ist ausgeschlossen. Von der Garantie ausgenommen sind Schäden, die durch eine unsachgemäße, inkompetente oder fahrlässige Handhabung, fehlerhafte Wartung, äußere Einflüsse, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung oder durch andere Zufälle hervorgerufen oder auch durch höhere Gewalt entstanden sind.

Die Garantie deckt nicht die normale Abnutzung des Artikels und die daraus resultierenden Auswirkungen bezogen auf die allgemeine Funktionsweise. Der Garantieanspruch tritt von Rechts wegen außer Kraft, wenn der Kunde selbst eine Reparatur oder Veränderungen durchgeführt oder diese einem Dritten anvertraut hat.

Die Produkte von HOROTEC SA, welche Gegenstand einer Reklamation sind, werden frei, versichert und ordnungsgemäß vom Kunden verpackt an HOROTEC SA in La Chaux-de-Fonds (Schweiz) zugesandt.

Anfragen von Garantieleistungen müssen eine Kopie des Lieferscheins oder der Rechnung des beanstandeten Produktes enthalten, damit ein Nachweis besteht. Darüber hinaus müssen Reklamationen oder Mängel im Begleitdokument genau beschrieben werden. Die Rücksendung der unter Garantie stehenden reparierten oder ausgetauschten Produkte an den Kunden erfolgt auf dem üblichen Beförderungsweg, wobei hierbei möglichst viele Lieferungen gebündelt werden. Müssen mögliche Mängel beim Kunden behoben werden, sind alle Reise-, Hotel- und Aufenthaltskosten der Mitarbeiter von HOROTEC SA vom Kunden zu tragen, wenn nachgewiesen wird, dass der Garantieanspruch nicht gerechtfertigt ist.


15. Haftung
Die Haftung von HOROTEC SA beschränkt sich auf direkte Sachschäden, welche sich durch einen Fehler des gelieferten Produkts definieren und den Kunden betreffen. HOROTEC SA ist nicht verpflichtet, Reparaturen durchzuführen, die durch nachteilige Folgen aufgrund des Fehlverhaltens durch den Kunden oder durch Dritte entstanden sind.

Die Haftung von HOROTEC SA ist ausgeschlossen:
- bezogen auf Mängel, welche ganz oder teilweise normale Verschleißerscheinungen des Stücks aufweisen, oder Beschädigungen oder durch verursachte Unfälle dem Kunden oder einem Dritten zuzuschreiben sind.
- Im Falle von Schäden, die durch mangelnde Wartung oder Kontrolle verursacht wurden oder im allgemeinen, die durch eine nicht konforme Handhabung bezogen auf die schriftlichen Anweisungen des Herstellers entstanden sind.

HOROTEC SA haftet unter keinen Umständen für immaterielle Schäden oder Folgeschäden wie beispielsweise: Betriebsverluste, Gewinnverluste, geschäftlicher Schaden, Verdienstausfall. Für den Fall, dass Vertragsstrafen und Entschädigungen im Einvernehmen vereinbart wurden, besitzen diese den Wert einer pauschalen Entschädigung mit schuldenbefreiender Wirkung und sind von jeder anderen Sanktion oder Entschädigung ausgeschlossen. Die zivilrechtliche Haftung der HOROTEC SA ist, alle Ursachen gebündelt, mit Ausnahme von Personenschäden und groben Verschuldens, auf einen Höchstbetrag begrenzt, der sich nach der Höhe des eingelösten Rechnungsbetrags der mangelhaften Lieferung berechnet, jedoch höchstens CHF 5'000,- beträgt.

Der Kunde haftet für den Verzicht der Inanspruchnahme seiner Versicherer oder Dritter, die in einem vertraglichen Verhältnis zu ihm stehen, gegenüber dem Lieferanten oder dessen Versicherer über die oben genannten Beschränkungen und Ausschlüsse hinaus.

Änderungen: Wir behalten uns das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit nach Bedarf anzupassen oder zu verändern.

Partielle Gültigkeit: Die Ungültigkeit bestimmter Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des mit dem Kunden abgeschlossenen Liefervertrags berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

16. Anwendbares Recht
Ein von HOROTEC SA abgeschlossener Kaufvertrag und dessen Auslegung unterliegen ausschließlich dem schweizerischen Recht.

17. Gerichtsbarkeit

Das Zivilgericht von La Chaux-de-Fonds ist allein für alle Streitigkeiten zuständig, die sich auf einen durch HOROTEC SA abgeschlossenen Kaufvertrag beziehen. HOROTEC SA ist jedoch berechtigt, den Kunden strafrechtlich beim zuständigen Gericht zu verfolgen.



HOROTEC SA

Allgemeine Verkaufsbedingungen HOROTEC SA – Ausgabe 2017

Gültigkeitsbereich

Die vorliegenden Verkaufsbedingungen HOROTEC SA sind fester Bestandteil eines jeden Kaufvertrags zwischen HOROTEC SA und seinem Kunden. Soweit in einer besonderen schriftlich vereinbarten Ausnahmeregelung, nicht anderes bestimmt, werden bei der Vertragserfüllung alle nachfolgenden Bestimmungen angewandt, sowie bei Rechtsstreitigkeiten Bezug genommen. Um am Vertrag teilzunehmen, muss jede abweichende Bestimmung, die auf der Bestellung des Kunden aufgeführt ist, ausdrücklich durch unsere Auftragsbestätigung bestätigt werden.

Angebote

Auf der Grundlage seines Vertriebsnetzwerks je nach Land, hat HOROTEC SA die Möglichkeit jede Kundenanfrage an seine Vertriebspartner weiterzuleiten, die den Verkauf übernehmen werden.

Wir behalten uns das Recht vor, marktübliche Referenzen anzufordern. Der Verkauf gilt erst nach Prüfung dieser genannten Referenzen. Ohne die Vorlage von Positivreferenzen, erfolgt die Lieferung erst nach Vorauszahlung, gegen Nachnahme oder sie wird storniert.

Die von HOROTEC SA herausgegebenen Angebote sind unverbindlich und gelten nur bezogen auf den Preis und die Gültigkeitsdauer, ob es sich nun um Serienanfertigungen, Dienstleistungen oder um Sonderanfertigungen handelt. Für alle übrigen vertraglichen Aspekte, stellt die Auftragsbestätigung einen Beweis dar.

Der Inhalt von Werbebroschüren und Katalogen sowie die Angaben in der technischen Dokumentation und Versprechungen bestimmter Produkteigenschaften besitzen ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung keinen vertraglichen Wert. Die Verfügbarkeit der Ware bleibt dem Hersteller vorbehalten. Die Montageanleitung und die Gebrauchsanweisung sind nur dann Bestandteil der Lieferung, wenn diese vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden.

Für Spezialwerkzeuge, die in einer Sonderanfertigung hergestellt werden, übernimmt der Käufer jegliche Verantwortung bezogen auf die Richtigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Angaben (Zeichnungen, Abmessungen usw.). Um Fehler und Folgekosten zu vermeiden, müssen diese Angaben stets schriftlich erfolgen. Spezialwerkzeuge werden weder zurückgenommen noch umgetauscht.

Wir behalten uns das Recht vor, ohne Vorankündigung Eigenschaften und Referenzen unserer Produkte und Materialien zu ändern. Ebenso steht es in unserer Befugnis einen Artikel ohne Vorankündigung aus dem Sortiment herauszunehmen – dies kann im Fall höherer Gewalt geschehen oder auch nicht, ohne dass der Käufer ein Recht auf Entschädigung erheben kann.

Geistiges Eigentum
Zeichnungen, Skizzen, Notizen usw., die von HOROTEC SA herausgegeben wurden, bleiben das geistige Eigentum der Firma und dürfen in keinem Falle ohne ausdrückliche Genehmigung vervielfältigt oder übertragen werden. Bezüglich der von HOROTEC SA entwickelten Produktausstattung auf der Grundlage eines mit dem Kunden vereinbarten Lastenheftes, bleiben die den Angeboten begleiteten Zeichnungen, Beschreibungen und Muster das Eigentum der Firma HOROTEC SA, und dies bis zur vollständigen Bezahlung der vom Kunden bestellten Ausstattung. Der Kunde verpflichtet sich diese an den Angebotsaussteller zurückzugeben, wenn er darauf verzichtet, eine Bestellung der angebotenen Produktausstattung aufzugeben.

4. Kaufpreise
Die Kaufpreise werden in der Auftragsbestätigung berechnet, welche die Kundenbestellung bestätigt. Die Kaufpreise verstehen sich netto ab Werk und in Schweizer Franken. Alle weiteren Nebenkosten wie Steuern, Abgaben, Zoll, Transportkosten, Versicherung und Legitimation usw. stehen zu Lasten des Kunden.

HOROTEC SA behält sich das Recht vor, jederzeit Preisänderungen vorzunehmen und diese Änderung in geeigneter Weise vor in Kraft treten bekannt zu geben. Aufträge, die nach einer Preisänderung eingehen, werden mit dem neuen Preis bestätigt und geliefert. Im Falle einer langen Beschaffungszeit ist es jedoch möglich, dass der Preis unabhängig von dem in der Auftragsbestätigung genannten Preis neu angepasst werden muss. Der Kunde wird in diesem Falle vor Lieferung über den Sachverhalt informiert werden.

5. Lieferzeiten
Die in den Angeboten angegebenen Fristen sind unverbindlich und gelten ab Erhalt der Kundenbestellung. Folgt die Bestellung des Kunden nicht sofort auf das Angebot, behält sich HOROTEC SA das Recht vor, über Lagerbestände zu verfügen und folglich die im Angebot angegebene Lieferzeit zu ändern. Teillieferungen sind zulässig. Die in den Auftragsbestätigungen angegebenen Fristen werden in größtmöglichem Umfang eingehalten unter Vorbehalt von Mängeln in der Lieferkette oder vorbehaltlich höherer Gewalt. Ihre Nichteinhaltung aus nachvollziehbaren Gründen, gibt jedoch weder einen Anlass zu jeglicher Art der Entschädigung, noch ein Grund, um die Bestellung zu stornieren.

6. Bestellung

Der Mindestwert der Ware beträgt CHF 1000.– für Händler und CHF 20.– für alle anderen (Versandkosten, Verpackung und Mehrwertsteuer nicht inbegriffen).

Außer bei einer sofortigen Lieferung, werden die Kundenaufträge durch Auftragsbestätigungen bestätigt, welche die Menge und die Kaufpreise der bestellten Artikel sowie die bekannten Lieferzeiten und die vereinbarten Zahlungsbedingungen angeben.
Es obliegt dem Kunden, innerhalb von 24 Stunden jeglichen Fehler oder Uneinigkeiten in Bezug auf den Inhalt der Auftragsbestätigung mitzuteilen. Nach dieser Frist gilt die Auftragsbestätigung als angenommen und ihre Bedingungen gelten für das Angebot und die Bestellung.

Im Falle einer Uneinigkeit, welche nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgewickelt werden kann, besitzt HOROTEC SA das Recht die Bestellung ganz oder teilweise zu stornieren.

7. Stornierung von Aufträgen
Im Falle der Stornierung einer Bestellung, welche nach der 24 Stunden Frist nach Mitteilung der Auftragsbestätigung erfolgt, behält sich HOROTEC SA das Recht vor, als Entschädigung folgende Beträge in Rechnung zu stellen:

a) 5% des Auftragswertes als Verwaltungskosten, aber mindestens 100.-
b) Im Falle einer Sonderanfertigung, die bereits entstanden Kosten für die Ausführung des Auftrags.

8. Versand und Versicherung

Grundsätzlich wird der Transport von HOROTEC SA in Zusammenarbeit mit dem Logistikpartner seiner Wahl organisiert. In diesem Fall regelt HOROTEC SA die Rechnungen für Transport, Verpackung und Transportversicherungen und überträgt die Kosten nach dem gültigen Tarif auf den Kunden. Wünscht der Kunde, seinen eigenen Spediteur einzuschalten, organisiert der Kunde die Abholung der Ware in Abstimmung mit HOROTEC SA und kümmert sich um die Verwaltungsformalitäten sowie um die Bezahlung der Kosten direkt mit seinem Logistikpartner. Der Transport der Ware erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Jegliche Gefahr geht in dem Moment auf den Kunden über, sobald die Ware die Räumlichkeiten von HOROTEC SA verlässt oder dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. Die Entladung der Ware erfolgt in jedem Falle unter der Verantwortung des Empfängers. Letzterer ist für die Einhaltung der Sicherheitsbedingungen sowie aller sonstigen gesetzlichen Bestimmungen am Bestimmungsort verantwortlich.

9. Zahlungsfristen
Die Zahlung der gelieferten Ware ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Diskont fällig.

Im Falle einer Produktausstattung von einem höheren Wert oder einer Sonderanfertigung, die nach einem besonderen Lastenheft gefertigt werden soll, behält sich HOROTEC SA das Recht vor, vor dem Beginn der Ausführung des Vertrages, eine Anzahlung von mindestens 50% zu verlangen. In diesem Falle beginnt die Lieferfrist mit Erhalt der Anzahlung.
HOROTEC SA behält sich ebenso das Recht vor, eine vollständige Zahlung im Voraus anzufordern oder die Eröffnung eines unwiderruflichen Akkreditivs bei einer Schweizer Bank zu verlangen. Wurde ein Recht auf Diskont für die Vorauszahlung oder nach Erhalt der Ware vereinbart, wird dieses Recht ausgesetzt, wenn und solange vorherige Rechnungen unbezahlt bleiben.
Jeder Zahlungsverzug führt zur Verhängung von Verspätungsbußgeldern, deren Höhe jedoch nicht weniger als 5% pro Jahr betragen darf. Darüber hinaus führt jede Zahlungsverzögerung eines Fälligkeitsdatums zum Widerruf der vertraglichen Zahlungsbedingungen, wobei der geschuldete Gesamtbetrag sofort fällig wird. Ebenso ist HOROTEC SA im Falle einer Verschlechterung der finanziellen oder wirtschaftlichen Lage des Kunden befugt, die sofortige Bezahlung aller fälligen Rechnungen einschließlich aller noch nicht fälligen Rechnungen zu fordern und die Lieferung zu verweigern, solange der geschuldete Gesamtbetrag nicht bezahlt wurde. Ferner ist HOROTEC SA befugt im Falle eines Zahlungsverzugs unbeschadet der Ausübung der zustehenden weiteren Rechte, Schadensersatz wegen Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden zu verlangen.

10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und der dafür zugehörigen Rechnungen Eigentum der HOROTEC SA. Der Kunde garantiert der HOROTEC SA ausdrücklich, alles dafür zu tun (z. B. Eintragung ins amtliche Register), damit der Eigentumsvorbehalt gültig und garantiert ist. Die Zahlungen per Wechsel werden erst bei Einlösung und bei Gutschreibung auf das Konto von HOROTEC SA bis hin zur vollständigen Bezahlung als abgeschlossen betrachtet. Der Vertriebspartner ist im Rahmen einer normalen betrieblichen Verwendung dazu berechtigt, die gelieferte Ware weiterzuverkaufen. Jedoch kann er die Güter weder verpfänden noch als Sicherungsübereignung übertragen. Die Zulassung des Weiterverkaufs wird im Falle einer Zahlungseinstellung automatisch entzogen. Die Rechte des Kunden, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware umzuwandeln, zu übertragen und zu veräußern erlöschen:

- bei Nichtzahlung jeglicher Art.

– im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines gerichtlichen Liquidationsverfahren bezogen auf den Kunden.

– oder im Falle der Eröffnung von Verhandlungen im Hinblick auf ein Moratorium für die Tilgung der Schulden und vor der Genehmigung eines Tilgungsplans zum Abbau der Verbindlichkeiten.

In diesen Fällen hat HOROTEC das Recht, die Ware zurückzunehmen. Die Transportkosten und weitere durch die Rücknahme entstandene Kosten (Abnutzung, Wiedernutzbarmachung, Neuverpackung usw.) trägt der Kunde. Darüber hinaus verzichtet der Kunde auf die Übertragung der Eigentumsrechte bezogen auf die Ware, die an ihn verkauft wurde, oder darauf die entstandenen Forderungen, ohne die ausdrückliche und vorheriger Zustimmung von HOROTEC SA zu übertragen. Im Falle der Weiterveräußerung überträgt der Kunde HOROTEC SA unwiderruflich alle Forderungen, die sich aus der Weiterveräußerung an den Drittkäufer ergeben.

Der Kunde ist verpflichtet, HOROTEC SA spontan und unverzüglich jegliche Information zur Verfügung zu stellen, damit HOROTEC SA im Falle einer Verletzung der unter Vorbehalt verkauften Ware seine Rechte geltend machen und seine Interessen wahrnehmen kann. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist der Auftraggeber verpflichtet, HOROTEC SA unverzüglich zu benachrichtigen.

11. Reklamationen
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Lieferung unverzüglich bei der Ankunft am Bestimmungsort zu überprüfen und dem Spediteur umgehend Beschädigungen an der Verpackung mittzuteilen, die auf einen Zwischenfall während des Transports hindeuten und der Kunde verpflichtet sich HOROTEC SA ohne weiteren Verzug in schriftlicher Form zu benachrichtigen. Reklamationen über die Anzahl, die Genauigkeit oder die Herstellungsart der Artikel müssen HOROTEC SA in schriftlicher Form innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Sendung eingereicht werden.

12. Rückgabe der Ware

Ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung der HOROTEC SA kann keine Rücksendung erfolgen, da dem Kunden eine Rückgabenummer mitgeteilt wird, welche auf der Rücksendung angebracht werden muss. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen führt zur kategorischen Ablehnung der Sendung.

Die Rücknahme der Ware im Falle eines Lieferfehlers erfolgt innerhalb eines Monats nach Lieferung und nach folgenden Bedingungen, sofern die Ware im Originalzustand ist und in ihrer Originalverpackung zurückgeliefert wird sowie die Gebrauchsanweisung enthält:
- Im Falle eines Lieferfehlers infolge der HOROTEC SA, wird die Ware auf Kosten der HOROTEC SA zurückgenommen, inklusive Rücktransport; die Gutschrift deckt 100% den Rechnungswert der Ware.

- Im Falle eines Lieferfehlers durch den Kunden wird die Ware nach dem System „Porto bezahlt“ zurückgenommen und dies zu 80 % des Rechnungswertes, der Rest wird für Verwaltungsaufwendungen berechnet. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, vor der Bestellung sicherzustellen, dass die Eigenschaften der Produktausstattung, die er zu bestellen beabsichtigt, seinem Bedarf entsprechen.

- Zusätzliche Arbeitsaufwendungen wie Reparaturen, Ersatz von Teilen oder Verpackungen werden von der Gutschrift abgezogen oder zusätzlich in Rechnung gestellt.

HOROTEC SA ist unter keinen Umständen dazu verpflichtet, Ware zurückzunehmen, welche 30 Tage zuvor geliefert wurden. Wurde die Rücknahme trotzdem vereinbart, erfolgt diese mit einem Abzug von 50% des Rechnungsbetrages. Jegliche Rücknahme von Sonderanfertigungen, die auf Anfrage erstellt wurden oder nach einem Lastenheft ist ausgeschlossen.

14. Garantie
HOROTEC SA verpflichtet sich, jegliche Mängel, die durch einen Herstellungsfehler entstanden sind im Rahmen der nachfolgend aufgeführten Bestimmungen zu beheben. Die normale Garantie erstreckt sich auf einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Verkaufsdatum. Für Waren, die wir nicht selbst produziert haben, gelten die Garantiebedingungen des Herstellers.

Die Uhrwerke werden ohne jegliche Garantie geliefert, unabhängig von der Art oder der Marke. Es wird keine Reklamation berücksichtigt.

In begründeten Garantie-Fällen gewährleistet HOROTEC SA nach seiner Wahl eine der folgenden Leistungen:

- kostenlose Wiedernutzbarmachung durch HOROTEC SA, oder

- kostenloser Ersatz oder

- Gutschrift für das Produkt, das der Reklamation unterliegt

Jede weitere Leistung oder Entschädigung im Rahmen der Garantie ist ausgeschlossen. Von der Garantie ausgenommen sind Schäden, die durch eine unsachgemäße, inkompetente oder fahrlässige Handhabung, fehlerhafte Wartung, äußere Einflüsse, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung oder durch andere Zufälle hervorgerufen oder auch durch höhere Gewalt entstanden sind.

Die Garantie deckt nicht die normale Abnutzung des Artikels und die daraus resultierenden Auswirkungen bezogen auf die allgemeine Funktionsweise. Der Garantieanspruch tritt von Rechts wegen außer Kraft, wenn der Kunde selbst eine Reparatur oder Veränderungen durchgeführt oder diese einem Dritten anvertraut hat.

Die Produkte von HOROTEC SA, welche Gegenstand einer Reklamation sind, werden frei, versichert und ordnungsgemäß vom Kunden verpackt an HOROTEC SA in La Chaux-de-Fonds (Schweiz) zugesandt.

Anfragen von Garantieleistungen müssen eine Kopie des Lieferscheins oder der Rechnung des beanstandeten Produktes enthalten, damit ein Nachweis besteht. Darüber hinaus müssen Reklamationen oder Mängel im Begleitdokument genau beschrieben werden. Die Rücksendung der unter Garantie stehenden reparierten oder ausgetauschten Produkte an den Kunden erfolgt auf dem üblichen Beförderungsweg, wobei hierbei möglichst viele Lieferungen gebündelt werden. Müssen mögliche Mängel beim Kunden behoben werden, sind alle Reise-, Hotel- und Aufenthaltskosten der Mitarbeiter von HOROTEC SA vom Kunden zu tragen, wenn nachgewiesen wird, dass der Garantieanspruch nicht gerechtfertigt ist.


15. Haftung
Die Haftung von HOROTEC SA beschränkt sich auf direkte Sachschäden, welche sich durch einen Fehler des gelieferten Produkts definieren und den Kunden betreffen. HOROTEC SA ist nicht verpflichtet, Reparaturen durchzuführen, die durch nachteilige Folgen aufgrund des Fehlverhaltens durch den Kunden oder durch Dritte entstanden sind.

Die Haftung von HOROTEC SA ist ausgeschlossen:
- bezogen auf Mängel, welche ganz oder teilweise normale Verschleißerscheinungen des Stücks aufweisen, oder Beschädigungen oder durch verursachte Unfälle dem Kunden oder einem Dritten zuzuschreiben sind.
- Im Falle von Schäden, die durch mangelnde Wartung oder Kontrolle verursacht wurden oder im allgemeinen, die durch eine nicht konforme Handhabung bezogen auf die schriftlichen Anweisungen des Herstellers entstanden sind.

HOROTEC SA haftet unter keinen Umständen für immaterielle Schäden oder Folgeschäden wie beispielsweise: Betriebsverluste, Gewinnverluste, geschäftlicher Schaden, Verdienstausfall. Für den Fall, dass Vertragsstrafen und Entschädigungen im Einvernehmen vereinbart wurden, besitzen diese den Wert einer pauschalen Entschädigung mit schuldenbefreiender Wirkung und sind von jeder anderen Sanktion oder Entschädigung ausgeschlossen. Die zivilrechtliche Haftung der HOROTEC SA ist, alle Ursachen gebündelt, mit Ausnahme von Personenschäden und groben Verschuldens, auf einen Höchstbetrag begrenzt, der sich nach der Höhe des eingelösten Rechnungsbetrags der mangelhaften Lieferung berechnet, jedoch höchstens CHF 5'000,- beträgt.

Der Kunde haftet für den Verzicht der Inanspruchnahme seiner Versicherer oder Dritter, die in einem vertraglichen Verhältnis zu ihm stehen, gegenüber dem Lieferanten oder dessen Versicherer über die oben genannten Beschränkungen und Ausschlüsse hinaus.

Änderungen: Wir behalten uns das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit nach Bedarf anzupassen oder zu verändern.

Partielle Gültigkeit: Die Ungültigkeit bestimmter Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des mit dem Kunden abgeschlossenen Liefervertrags berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

16. Anwendbares Recht
Ein von HOROTEC SA abgeschlossener Kaufvertrag und dessen Auslegung unterliegen ausschließlich dem schweizerischen Recht.

17. Gerichtsbarkeit

Das Zivilgericht von La Chaux-de-Fonds ist allein für alle Streitigkeiten zuständig, die sich auf einen durch HOROTEC SA abgeschlossenen Kaufvertrag beziehen. HOROTEC SA ist jedoch berechtigt, den Kunden strafrechtlich beim zuständigen Gericht zu verfolgen.



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